Nutzungsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 2026-04
§ 1 Geltungsbereich und B2B-Klarstellung
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Website jardis.io sowie der Dokumentation unter docs.jardis.io (zusammen die „Website“) und der kommerziellen Software „Jardis Builder“ (nachfolgend „Builder“) zwischen dem Nutzer und der Headgent GmbH, Heinrich-Peiffer-Straße 5, 41540 Dormagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 24129, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Beab (nachfolgend „Headgent“).
(2) Die Nutzung der Website und des Builders steht ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen offen. Mit der Registrierung und/oder Nutzung bestätigt der Nutzer, in dieser Eigenschaft zu handeln. Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist die Nutzung nicht gestattet. Vorschriften des Verbraucherschutzes, insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht, finden keine Anwendung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Headgent ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Diese Nutzungsbedingungen gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Verlängerung gültigen Fassung. Die bei Vertragsschluss maßgebliche Fassung wird im Rahmen des Bestellprozesses zum Abruf bereitgestellt.
§ 2 Vertragsparteien und Merchant of Record
(1) Vertragspartner für die Bereitstellung der Website und für die Lizenzierung des Builders ist die Headgent GmbH als Lizenzgeber und Hersteller der Software.
(2) Die Abwicklung kostenpflichtiger Bestellungen (Abonnements und Einzelkäufe) erfolgt über Polar Software Inc., 2261 Market Street #4438, San Francisco, CA 94114, USA (nachfolgend „Polar“) als Merchant of Record. Polar tritt dabei rechtlich als Verkäufer der Lizenzen gegenüber dem Nutzer auf, schließt den Kaufvertrag über die jeweilige Lizenz, vereinnahmt das Entgelt, stellt die Rechnung, führt die anfallenden Steuern und Abgaben ab und verantwortet die Compliance der Zahlungsabwicklung.
(3) Headgent stellt die Software bereit, gewährt die Nutzungsrechte am Builder gemäß diesen Nutzungsbedingungen und verantwortet die technische Leistungserbringung. Bei Fragen zu Software, Lizenz und Nutzung ist Headgent (info@headgent.com) zuständig. Bei Fragen zu Zahlung, Rechnung, Steuerausweis, Erstattungsanträgen oder Zahlungsmittel ist Polar zuständig; entsprechende Anfragen sind über die in der Bestellbestätigung von Polar genannten Kontaktwege zu richten.
(4) Mit Abschluss einer kostenpflichtigen Bestellung akzeptiert der Nutzer zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen von Polar.
(5) Etwaige Gewährleistungs- und Leistungsstörungsansprüche des Nutzers in Bezug auf den Builder richten sich ausschließlich gegen Headgent. Soweit solche Ansprüche nach der zivilrechtlichen Konstruktion des Kaufvertrags gegenüber Polar entstehen, tritt Polar diese Ansprüche hiermit im Voraus an Headgent ab bzw. Headgent verpflichtet sich, diese gegenüber dem Nutzer im eigenen Namen zu erfüllen. Der Nutzer kann sich wegen Mängeln des Builders unmittelbar an Headgent wenden.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Builder ist eine Software zur Generierung von Quellcode auf Basis hexagonaler Architekturmuster und Domain-Driven Design. Er wird vollständig lokal auf dem Rechner des Nutzers ausgeführt. Es findet keine Übertragung von Quellcode, Domänenmodellen oder sonstigen vom Nutzer verarbeiteten Inhalten an Server von Headgent oder Dritten statt.
(2) Der Builder unterscheidet folgende Verarbeitungsarten („Runs“):
- Discovery Run: lokale Erzeugung von Definitionsdateien. Wird ohne Server-Interaktion ausgeführt und ist in den kostenpflichtigen Tarifen unbegrenzt enthalten.
- Structure Build: lokale Erzeugung einer hexagonalen Code-Struktur und eines Skeletts. Wird ohne Server-Interaktion ausgeführt und ist in den kostenpflichtigen Tarifen unbegrenzt enthalten.
- Platform Build: lokale Erzeugung einer plattform-spezifischen Implementierung. Bei jeder Ausführung erfolgt eine serverseitige Validierung des API-Schlüssels und eine Verbrauchsbuchung gegen das vereinbarte Kontingent.
(3) Im Rahmen der API-Schlüssel-Validierung werden ausschließlich der API-Schlüssel des Nutzers, ein Run-Zähler sowie technische Metadaten an Server von Headgent in der Bundesrepublik Deutschland (Hetzner Online GmbH) übermittelt. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(4) Eine Nichtverfügbarkeit der Validierungsserver berührt die Ausführung von Discovery Runs und Structure Builds nicht; lediglich Platform Builds sind in einem solchen Fall vorübergehend nicht ausführbar.
§ 4 Open-Source-Komponenten (Foundation und Kernel)
(1) Die als „Jardis Foundation“ und „Jardis Kernel“ bezeichneten Bestandteile des Jardis-Ökosystems werden unter der Polyform Shield License 1.0.0 als Open Source bereitgestellt. Sie sind nicht Gegenstand der entgeltlichen Lizenz nach diesen Nutzungsbedingungen.
(2) Die Nutzung der Foundation und des Kernels erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Polyform Shield License 1.0.0. Diese gestattet insbesondere die kommerzielle Nutzung, untersagt jedoch die Verwendung zur Entwicklung von Produkten, die mit den Erzeugnissen von Headgent in Wettbewerb treten. Als Wettbewerbsprodukte im Sinne dieser Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich Software-Produkte, die im Kern dieselbe Kernfunktionalität wie der Jardis Builder bieten, also insbesondere Code-Generatoren, die auf Basis von Domain-Driven Design und hexagonaler Architektur Quellcode, Strukturen oder Skelette erzeugen und sich an dieselbe Zielgruppe richten. Der vollständige Lizenztext ist unter polyformproject.org/licenses/shield/1.0.0 abrufbar.
(3) Soweit der vom Builder generierte Code Komponenten der Foundation oder des Kernels enthält oder einbindet, gilt für diese Komponenten ebenfalls die Polyform Shield License 1.0.0.
§ 5 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung des Builders setzt die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Der Nutzer hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten. Erklärungen von Headgent an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, sofern der Nutzer es pflichtwidrig unterlassen hat, die E-Mail-Adresse zu aktualisieren.
(2) Zugangsdaten und API-Schlüssel sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Konto oder mit seinem API-Schlüssel vorgenommen werden, soweit ihn ein Verschulden trifft. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist Headgent unverzüglich zu informieren.
(3) Headgent ist berechtigt, das Nutzerkonto nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist zu sperren, wenn begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere die Acceptable Use Policy nach § 13, bestehen. Bei schwerwiegenden Verstößen oder in Eilfällen (insbesondere bei drohenden Schäden für Headgent oder Dritte) ist eine sofortige Sperrung ohne vorherige Mahnung zulässig.
§ 6 Free Trial
(1) Headgent bietet einen unentgeltlichen Testzugang („Trial“) mit einer Laufzeit von sieben (7) Tagen ab Aktivierung an. Im Trial ist ein (1) Platform Build enthalten; Discovery Runs und Structure Builds sind unbegrenzt nutzbar.
(2) Für die Aktivierung des Trials ist die Hinterlegung eines Zahlungsmittels nicht erforderlich. Der Trial endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit und wird nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.
(3) Headgent behält sich vor, je Nutzer und je Unternehmen nur einen Trial zu gewähren. Als ein Unternehmen gelten hierbei auch mit dem Nutzer verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG. Headgent ist berechtigt, Trials bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, bei mehrfacher Beantragung durch dasselbe Unternehmen oder bei Verstoß gegen § 13 ohne Vorankündigung zu beenden.
§ 7 Tarife und Preise
(1) Die kostenpflichtige Nutzung des Builders erfolgt im Rahmen eines der folgenden Tarife: „Jardis Base“, „Jardis Pro“, Einzelkauf eines Platform Builds oder „Enterprise“. Der jeweilige Leistungsumfang sowie die aktuellen Preise ergeben sich aus der Pricing-Seite unter jardis.io/pricing in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Maßgeblich für den Vertragsschluss ist der im Bestellprozess von Polar angezeigte und vom Nutzer bestätigte Preis.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger sonstiger gesetzlicher Abgaben. Der konkrete Steuerausweis richtet sich nach den durch den Merchant of Record (Polar) ermittelten Verhältnissen.
(3) In den Tarifen Base und Pro enthaltene Platform-Build-Kontingente beziehen sich auf den jeweiligen Abrechnungsmonat und verfallen mit Ablauf des Monats ohne Anspruch auf Übertragung oder Erstattung. Einzelkaufs-Runs verfallen nicht.
(4) Enterprise-Tarife werden auf Basis individueller Vereinbarungen angeboten. Die für den Enterprise-Tarif geltenden Konditionen, einschließlich Service-Level, Support und Vergütung, richten sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung; diese Nutzungsbedingungen gelten ergänzend.
§ 8 Zahlungsabwicklung
(1) Die Zahlung des Entgelts erfolgt ausschließlich über den Merchant of Record Polar nach Maßgabe von § 2. Polar bietet die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsmittel an.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt durch Polar elektronisch im Rahmen des Bestell- und Verlängerungsprozesses. Die Aufbewahrung der Rechnungen richtet sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei Abonnements wird das Entgelt für den jeweils kommenden Abrechnungszeitraum im Voraus eingezogen. Bei nicht erfolgreicher Zahlung wird der Nutzer zunächst zur Zahlung aufgefordert; nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist Headgent berechtigt, den Zugang zum Builder bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren.
§ 9 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Der Vertrag über ein Abonnement beginnt mit Bestätigung der Bestellung durch Polar bzw. Bereitstellung des Zugangs durch Headgent.
(2) Monatliche Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Sie können vom Nutzer jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats über das Nutzerkonto oder den Polar-Kundenbereich gekündigt werden.
(3) Jährliche Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie können vom Nutzer mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einer wesentlichen Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere der Acceptable Use Policy nach § 13, vor.
(5) Kündigungserklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die im Nutzerkonto oder im Polar-Kundenbereich bereitgestellte Kündigungsfunktion erfüllt das Textformerfordernis.
§ 10 Keine Rückerstattung
(1) Sämtliche Lizenzen und Runs werden mit der Aktivierung als digitale Inhalte unmittelbar bereitgestellt. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte ist im Rahmen des unternehmerischen Verkehrs ausgeschlossen, soweit nicht ein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht oder Headgent bzw. Polar im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes zusagen.
(2) Im Falle einer ordentlichen Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.
(3) Einzelkaufs-Runs sind als digitale Inhalte mit Erwerb sofort nutzbar und nicht erstattungsfähig.
§ 11 Lizenz und Nutzungsumfang
(1) Headgent räumt dem Nutzer für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht ein, den Builder im vereinbarten Tarifumfang im Rahmen seines internen Geschäftsbetriebs zu nutzen.
(2) Die Lizenz ist an das Unternehmen des Nutzers gebunden. Innerhalb des Unternehmens dürfen bis zu fünf (5) natürliche Personen den Builder unter dem Account nutzen, sofern sie als Mitarbeiter, Organmitglieder oder zur Ausübung des Geschäftsbetriebs berechtigte freie Mitarbeiter für das Unternehmen tätig sind. Die Lizenz ist nicht als Named-User-Lizenz ausgestaltet; die zulässigen Nutzer dürfen innerhalb des Unternehmens wechseln. Für Teams mit mehr als fünf Nutzern gelten Enterprise-Bedingungen nach individueller Vereinbarung (§ 7 Abs. 4).
(3) Eine Überlassung, Vermietung, Vermarktung, Sublizenzierung oder sonstige Bereitstellung des Builders oder des API-Schlüssels an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens des Nutzers ist nicht gestattet.
(4) Mit Ende des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht am Builder. Bereits durch den Builder generierter Code des Nutzers bleibt nach Maßgabe von § 12 unberührt.
§ 12 Rechte am generierten Code
(1) Sämtliche Rechte an dem vom Builder erzeugten Quellcode (Discovery Runs, Structure Builds und Platform Builds) stehen ausschließlich dem Nutzer zu. Headgent erhebt keine Ansprüche an dem für den Nutzer generierten Code.
(2) Soweit der generierte Code Komponenten der Jardis Foundation oder des Jardis Kernel enthält oder einbindet, gilt für diese Komponenten die Polyform Shield License 1.0.0 nach § 4. Soweit der Code sonstige Bestandteile enthält, die über den Builder als Teil des Abonnements bereitgestellt werden, sind diese Bestandteile vom Lizenzumfang nach § 11 umfasst.
(3) Der Nutzer ist berechtigt, den generierten Code unbefristet zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und in eigene Produkte zu integrieren, soweit dies nicht den Beschränkungen nach § 4 und § 13 widerspricht.
§ 13 Acceptable Use Policy
Der Nutzer verpflichtet sich, den Builder, die Website und die damit verbundenen Dienste ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt:
- den Builder oder Teile davon zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG ausnahmsweise zwingend gestattet ist; die zwingenden Rechte des Nutzers nach §§ 69d, 69e UrhG (bestimmungsgemäße Benutzung, Fehlerbeseitigung, Erstellung einer Sicherungskopie, Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität) bleiben unberührt;
- den Builder zur Entwicklung, zum Vertrieb oder zur Bereitstellung von Software-Produkten zu nutzen, die mit dem Builder in Wettbewerb treten; als Wettbewerbsprodukte gelten ausschließlich Produkte im Sinne des § 4 Abs. 2 (Code-Generatoren auf Basis von Domain-Driven Design und hexagonaler Architektur, die sich an dieselbe Zielgruppe richten);
- den Builder oder den API-Schlüssel ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verkaufen oder zu unterlizenzieren;
- die Mechanismen der API-Schlüssel-Validierung, der Run-Kontingente oder sonstiger Schutzmechanismen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu manipulieren;
- automatisiertes Scraping, massenhafte oder missbräuchliche Abfragen gegen die Validierungsserver oder die Website durchzuführen;
- den Builder zur Begehung rechtswidriger Handlungen, zur Entwicklung von Schadsoftware oder zur Verletzung von Rechten Dritter zu nutzen;
- die Marke „Jardis“ oder andere Kennzeichen von Headgent außerhalb der vertraglich gewährten Nutzung zu verwenden, zu imitieren oder herabzusetzen.
§ 14 Verfügbarkeit und Support
(1) Headgent betreibt die Website und die für Platform Builds erforderlichen Validierungsserver mit der branchenüblichen Sorgfalt im Sinne einer Best-Effort-Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird in den Tarifen Base und Pro nicht zugesichert. Wartungsfenster und kurzzeitige Unterbrechungen, insbesondere zum Zwecke von Updates und Sicherheitsmaßnahmen, sind zulässig.
(2) Da Discovery Runs und Structure Builds vollständig lokal und ohne Serverbeteiligung ablaufen, beeinträchtigen Ausfälle der Validierungsserver lediglich die Ausführung von Platform Builds.
(3) Für Enterprise-Tarife können in der Einzelvereinbarung abweichende Service-Level (SLA), Reaktionszeiten und Supportleistungen vereinbart werden.
(4) Anfragen zu technischen Themen sind an info@headgent.com zu richten. Ein Anspruch auf Reaktion innerhalb bestimmter Fristen besteht außerhalb individuell vereinbarter SLA nicht.
§ 15 Änderungen der Leistungen und Preise
(1) Headgent ist berechtigt, den Funktionsumfang des Builders nach billigem Ermessen weiterzuentwickeln, zu verändern oder einzelne Funktionen einzustellen, sofern hierdurch der Hauptleistungszweck des Vertrages nicht beeinträchtigt wird und dies dem Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen von Headgent zumutbar ist. Wird durch eine solche Änderung eine vom Nutzer nach objektivem Maßstab wesentlich genutzte Funktion erheblich eingeschränkt oder eingestellt, steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Headgent kündigt wesentliche Änderungen mindestens sechs (6) Wochen im Voraus in Textform an und weist in der Mitteilung auf das Sonderkündigungsrecht hin.
(2) Headgent ist berechtigt, die Entgelte für laufende Abonnements zur Anpassung an veränderte Kosten anzupassen. Als kostenrelevante Faktoren gelten insbesondere Änderungen bei Hosting- und Infrastrukturkosten, Lizenzkosten für eingesetzte Software Dritter, Personalkosten sowie gesetzliche Abgaben. Eine Preisanpassung wird dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als den Anstieg des Verbraucherpreisindex seit der letzten Preisanpassung steht dem Nutzer das Recht zur Sonderkündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu; Headgent weist in der Mitteilung ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hin.
§ 16 Gewährleistung
(1) Headgent gewährleistet, dass der Builder die in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung dokumentierten Funktionen im Wesentlichen erbringt. Eine Eignung für einen bestimmten Verwendungs- oder Geschäftszweck wird nicht zugesichert, soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.
(2) Mängel sind in nachvollziehbarer Form, insbesondere unter Angabe der zur Reproduktion erforderlichen Informationen, unverzüglich mitzuteilen. Headgent ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
(3) Bei Bereitstellung des Builders im Rahmen eines fortlaufenden Abonnements (Jardis Base, Jardis Pro, Enterprise) richtet sich die Gewährleistung nach den Vorschriften über Mietverträge (§§ 535 ff. BGB). Die gesetzlichen Rechte des Nutzers wegen eines Mangels, insbesondere das Recht auf Mangelbeseitigung und auf Minderung nach § 536 BGB, bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit uneingeschränkt bestehen.
(4) Beim Einzelkauf von Platform Builds gilt das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht (§§ 434 ff. BGB). Für Einzelkaufs-Runs verjähren Ansprüche wegen Mängeln in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(5) Schadensersatzansprüche des Nutzers wegen eines Mangels verjähren, unbeschadet des § 17, in zwölf (12) Monaten ab Kenntnis von Mangel und Schaden, spätestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Übernahme einer Garantie.
(6) Eine Gewährleistung für Mängel, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung, auf Veränderungen durch den Nutzer oder Dritte oder auf einer fehlerhaften Systemumgebung beim Nutzer beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 17 Haftung
(1) Headgent haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Weiterhin haftet Headgent unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet Headgent bei einfach fahrlässiger Verursachung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung von Headgent für Schäden im Sinne von Absatz 2 ist zudem auf einen Höchstbetrag in Höhe der durch den Nutzer in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Polar (als Merchant of Record für Headgent) tatsächlich gezahlten Entgelte begrenzt, mindestens jedoch auf einen Betrag in Höhe von 5.499 EUR. Der Mindestbetrag entspricht dem vertragstypisch vorhersehbaren Schaden bei Nutzung des höchsten Standardtarifs über die Dauer von zwölf Monaten.
(4) Im Übrigen, vorbehaltlich der Absätze 1 bis 3, ist die Haftung von Headgent ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren, gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(5) Die Datensicherung, insbesondere die regelmäßige Sicherung des vom Builder lokal generierten Codes und der im Nutzerkonto verwalteten accountbezogenen Daten, obliegt dem Nutzer. Eine Haftung für Datenverluste ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Headgent.
§ 18 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 19 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nur für vertragliche Zwecke zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Zu den vertraulichen Informationen von Headgent gehören insbesondere die Funktionsweise des Builders, technische Implementierungsdetails und nicht öffentlich zugängliche Dokumentation.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung von Dritten erhält.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren fort.
(4) Die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) bleiben unberührt.
§ 20 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien sowie großflächige Ausfälle der Telekommunikations- oder Internet-Infrastruktur. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage an, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 21 Datenexport und Account-Löschung
(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Nutzer seine accountbezogenen Daten innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende exportieren. Der Export erfolgt in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format (insbesondere JSON oder CSV). Nach Ablauf dieser Frist ist Headgent berechtigt, das Nutzerkonto und die zugehörigen accountbezogenen Daten zu löschen.
(2) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB, bleiben unberührt. Während der Aufbewahrungsfrist sind die betreffenden Daten gesperrt.
(3) Die Aufbewahrung von Rechnungs- und Zahlungsdaten erfolgt durch den Merchant of Record Polar nach Maßgabe von dessen Geschäftsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben.
§ 22 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
(1) Headgent ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aus triftigem Grund, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Änderungen oder einer Erweiterung des Leistungsangebots, erforderlich ist und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen, die die Hauptleistungspflichten der Parteien oder die vereinbarten Preise betreffen, sind nicht nach diesem § 22 zulässig; § 15 bleibt unberührt.
(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge, auf das Widerspruchsrecht und auf das Sonderkündigungsrecht nach Absatz 3 wird der Nutzer in der Änderungsmitteilung gesondert und drucktechnisch hervorgehoben hingewiesen.
(3) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Alternativ ist Headgent berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 23 Exportkontrolle
(1) Die Nutzung des Builders kann den Vorschriften des nationalen und internationalen Export- und Embargorechts unterliegen, insbesondere der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 sowie den einschlägigen US-amerikanischen Export- und Sanktionsregelungen (z. B. EAR und OFAC-Regelungen).
(2) Der Nutzer ist für die Einhaltung der ihn betreffenden Export-, Reexport- und Embargovorschriften selbst verantwortlich und sichert zu, den Builder nicht in Länder, an Personen oder für Zwecke zu nutzen, die nach den anwendbaren Vorschriften verboten oder beschränkt sind.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Neuss. Headgent ist darüber hinaus berechtigt, den Nutzer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Headgent GmbH in Dormagen.
(4) Eine Aufrechnung des Nutzers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
(5) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Nutzer auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Headgent in Textform. Die Übertragung auf ein mit dem Nutzer verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist ohne gesonderte Zustimmung zulässig, sofern Headgent hierüber rechtzeitig in Textform informiert wird.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen sowie sämtliche rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Textform.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.